Die Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenklausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel ist das Herzstück der Dienstunfähigkeitsversicherung. Wegen eben dieser Klausel beschränken Sie sich auf eine geringe Anzahl von Anbietern und schöpfen nicht aus dem reichhaltigen Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Dieser sehr wichtige Punkt wird von manchem fast religiös diskutiert. Da ist dann von der "reinen Dienstunfähigkeitsklausel", "wahren Beamtenklausel", "echten Dienstunfähigkeitsklausel" oder "vollständigen Beamtenklausel" die Rede.
Dabei geht es im Kern nur um die Frage, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und somit der Leistungsfall eintritt.
Je mehr Bedingungen erfüllt werden müssen, um so schwieriger kann der Nachweis für Sie werden. Je umfangreicher die Dienstunfähigkeitsklausel ist (manche füllen mehrere Absätze), um so eher übersehen Sie ein wichtiges Wort oder fehlinterpretieren einen Halbsatz.
Um Ihnen ein Gespür der unterschiedlichen Beamtenklauseln zu vermitteln, im folgenden einige Beispiele:
Diese Dienstunfähigkeitsklausel gilt also für alle Beamten des öffentlichen Dienstes. Berufsunfähig ist demnach, wer aus gesundheitlichen Gründen und vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Auf eine eigene Definition der Dienstunfähigkeit verzichtet der Versicherer im obigen Beispiel. Dies ist auch möglich, wie die folgende Beamtenklausel zeigt:
Diese Dienstunfähigkeitsklausel, die für Beamte auf Probe und Widerruf nicht gilt, definiert die Dienstunfähigkeit selbst und erfordert darüber hinaus eine durch den Dienstherren festgestellte Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst.
Es geht jedoch auch ganz einfach und unkompliziert, wie das folgende Beispiel einer Dienstunfähigkeitsklausel zeigt:
Wichtiger Hinweis für Soldaten, Richter, Minister
Alle hier aufgeführten Beamtenklauseln gelten übrigens nicht für nichtbeamtete Staatsdiener wie Soldaten, Richter oder Minister. Dies ist vom BGH bestätigt worden.
Jeder, der anderslautend beraten wurde, sollte sich diese Auskunft schriftlich geben lassen. Denn wie führen die Richter des Bundesgerichtshofes aus: