Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeits­klausel / Beamtenklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel ist das Herzstück der Dienstunfähigkeitsversicherung. Wegen eben dieser Klausel beschränken Sie sich auf eine geringe Anzahl von Anbietern und schöpfen nicht aus dem reichhaltigen Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Dieser sehr wichtige Punkt wird von manchem fast religiös diskutiert. Da ist dann von der "reinen Dienstunfähigkeitsklausel", "wahren Beamtenklausel", "echten Dienstunfähigkeitsklausel" oder "vollständigen Beamtenklausel" die Rede.

Dabei geht es im Kern nur um die Frage, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und somit der Leistungsfall eintritt.

Je mehr Bedingungen erfüllt werden müssen, um so schwieriger kann der Nachweis für Sie werden. Je umfangreicher die Dienstunfähigkeitsklausel ist (manche füllen mehrere Absätze), um so eher übersehen Sie ein wichtiges Wort oder fehlinterpretieren einen Halbsatz.

Um Ihnen ein Gespür der unterschiedlichen Beamtenklauseln zu vermitteln, im folgenden einige Beispiele:

Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Beamter des öffentlichen Dienstes vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Diese Dienstunfähigkeitsklausel gilt also für alle Beamten des öffentlichen Dienstes. Berufsunfähig ist demnach, wer aus gesundheitlichen Gründen und vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Auf eine eigene Definition der Dienstunfähigkeit verzichtet der Versicherer im obigen Beispiel. Dies ist auch möglich, wie die folgende Beamtenklausel zeigt:

Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person als Beamter auf Lebenszeit infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.

Diese Dienstunfähigkeitsklausel, die für Beamte auf Probe und Widerruf nicht gilt, definiert die Dienstunfähigkeit selbst und erfordert darüber hinaus eine durch den Dienstherren festgestellte Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst.

Es geht jedoch auch ganz einfach und unkompliziert, wie das folgende Beispiel einer Dienstunfähigkeitsklausel zeigt:

Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.

 

Wichtiger Hinweis für Soldaten, Richter, Minister

Alle hier aufgeführten Beamtenklauseln gelten übrigens nicht für nichtbeamtete Staatsdiener wie Soldaten, Richter oder Minister. Dies ist vom BGH bestätigt worden.

Jeder, der anderslautend beraten wurde, sollte sich diese Auskunft schriftlich geben lassen. Denn wie führen die Richter des Bundesgerichtshofes aus:

Für seine weitere Behauptung, der Agent habe ihm ausdrücklich zugesichert, daß er Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bereits dann beanspruchen könne, wenn er aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Soldatendienst entlassen werde, hat der Kläger keinen Beweis angeboten, sondern sich auf die Anregung seiner eigenen Vernehmung als Partei beschränkt.