Ruhegehalt von Beamten bei Dienstunfähigkeit
Grundsätzlich haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ausnahme: Dienstunfall bei Beamten auf Probe.
Durch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen bestenfalls (da auch dort Wartezeiten existieren) Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die Wartezeit von 5 Dienstjahren entfällt nur, wenn der Beamte ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes dienstunfähig geworden ist.
Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit
Der gleich folgende Absatz erklärt Ihnen, wie sich das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet. Das alles müssen Sie sich aber weder durchlesen noch merken - nutzen Sie lieber meinen Ruhegehaltsrechner, mit dem Sie Ihr aktuelles Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit und die zukünftige Entwicklung berechnen können. Die Berechnung erfolgt erfolgt Schritt für Schritt und ist somit leicht für Sie nachvollziehbar.
Das Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und des Ruhegehaltssatzes ermittelt. Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,875 Prozent und steigt somit linear an, maximal jedoch bis 75 Prozent. Der volle Ruhegehaltssatz wird somit nach 40 Dienstjahren erreicht. Bei vorzeitigem Ruhestand wird zur bisherigen Dienstzeit noch eine Zurechnungszeit zugeschlagen. Sie beträgt 2/3 der noch bis zum 60. Lebensjahr verbleibenden Zeit. Beim Eintritt in den Ruhestand werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem so errechneten Ruhegehaltssatz faktorisiert. Zuzeit ist aufgrund der schrittweisen Senkung des Versorgungsniveaus zusätzlich ein Anpassungsfaktor zu berücksichtigen. Von dem so ermittelten Wert ist dann noch der Versorgungsabschlag abzuziehen. Er beträgt für jedes vor der Regelaltersgrenze liegende Jahr 3,6 Prozent - maximal jedoch 10,8 Prozent. Der Abschlag entfällt bei Dienstunfall.
Tipp: Ruhegehaltsrechner zur Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz existieren zwei Mindestversorgungen. So beträgt das Ruhegehalt entweder mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder mindestens 65% der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Die für den Beamten vorteilhaftere Mindestversorgung kommt zur Anwendung.